Bank-und Kapitalmarktrecht

Bank-und Kapitalmarktrecht (5)

Aktuelle Beiträge und Urteile im Bank - und Kapitalmarktrecht

05
Dez

Mit Urteil vom 18.07.2018 Az. 2 StR 416/16 hat der BGH entschieden, dass Grundsätzlich auch ein Verbotsirrum bei Fehlvorstellungen des Täters von der Erlaubnispflicht des Betreibens von Bankgschäften vorliegen kann und entsprechend vom Gericht zu würdigen ist. Im Vorliegenden Fall hatte der Angeklagte schlüsselfertige Bauprojekte erstellt und ist später auch dazu übergegangen, ohne Erlaubnis der Bankaufsicht (BaFin) Darlehen in der Größe von 50.000 DM bis 380 Mio. Euro auszugeben. Im Verfahren hatte er sich auf Verbotsirrtum berufen. Der BGH sah dies aber im vorliegenden Einzelfall anders und sah einen vermeidbaren Verbotsirrtum, so dass es bei der Verurteilung der Vorinstanz blieb. Sie gelangen hier zur Entscheidung des BGH ....

11
Sep

BGH Urteil vom 16.05.2017: Zulässigkeit negative Feststellungsklage bei Widerruf Darlehen

In Widerrufsfällen kann eine negative Feststellungsklage zulässigerweise erhoben werden, wenn wegen eines Widerrufs vertragliche Erfüllungsansprüche geleugnet werden, der Vertragspartner sich jedoch dieser Ansprüche rühmt.  Dem Urteil vom 16.05.2017 lage folgender Sachverhalt zu Grund: Die Parteien streiten um die Wirksamkeit des Widerrufs dreier Verbraucherdarlehensverträge. Sie schlossen (nicht als Fernabsatzverträge) im Jahr 2008 drei Darlehensverträge. Dabei belehrte die beklagte Bank den Kläger mittels gleichlautender Widerrufsbelehrungen, die unter anderem folgenden Passus enthielten: „Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem Ihnen - ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung, - die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags zur Verfügung gestellt wurden, aber nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.“ Der Kläger erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen. Mit Schreiben vom 11.9.2014 widerrief er seine auf Abschluss der Darlehensverträge gerichteten Willenserklärungen. Das Landgericht hat der negativen Feststellungsklage entsprochen. Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das OLG Stuttart, BeckRS 2015, 119934, zurückgewiesen. Gegen die Zurückweisung der Berufung richtet sich die vom Senat zugelassene Revision der Beklagten. Die Entscheidung des BGH Der BGH hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Zugleich hat er den Tenor des Berufungsurteils dahin klargestellt: Es werde festgestellt, dass der Beklagten aus den näher bezeichneten Darlehensverträgen ab dem Zugang der Widerrufserklärung vom 11.9.2014 kein Anspruch mehr auf den Vertragszins und die vertragsgemäße Tilgung zustehe. Dabei waren im Wesentlichen folgende Überlegungen leitend:

10
Aug

BGH: Kündigung von Bausparverträgen zulässig

Bausparer können sich gegen die Kündigung eines alten Bausparvertrags mit hohen Zinsen nicht wehren. Ein Bausparvertrag ist nach dem BGH kein Sparvertrag. Einen Bausparvertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, entschied der Bundesgerichtshof (BGH)  in Karlsruhe. Das Ansparen sei dazu gedacht, Anspruch auf ein Darlehen zu erlangen. Dieser Zweck sei mit Erlangen der Zuteilungsreife erreicht. (Az. XI ZR 185/16 u.a.)  Jedoch hat der BGH in diesen Entscheidungen auch gesagt, dass sich je nach Vertragszweck auch etwas anderes ergeben kann. Der BGH weist aber auf eine Ausnahme hin: „Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn nach den vertraglichen Vereinbarungen der Bausparer z.B. im Falle eines (zeitlich begrenzten) Verzichts auf das zugeteilte Bauspardarlehen und nach Ablauf einer bestimmten Treuezeit einen (Zins-)Bonus erhält. In einem solchen Fall ist der Vertragszweck von den Vertragsparteien dahingehend modifiziert, dass er erst mit Erlangung des Bonus’ erreicht ist“. Es muss daher in jedem Einzelfall geprüft werden, ob man der Kündigung widersprechen kann. Je nach Vertragszweck und Vertragsbedingungen kann eine Kündigung der Bausparkasse nicht rechtmäßig sein.   

14
Feb

BGH: Kreditbearbeitungsgebühren rechtswidrig

Der BGH hat im Mai und Oktober 2014 entschieden, dass die von vielen Banken verlangte Bearbeitungsgebühr für Privatkredite unzulässig ist. (BGH, Urteil vom 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) Dazu zählen insbesondere Raten- und Autokredite sowie Darlehen zur Immobilienfinanzierung. Nach dem BGH ist der Grund hierfür der, dass die Bearbeitungsgebühr unter anderem für die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden erhoben wird (z.B. unter anderem für die Einholung einer Schufa-Auskunft, Anlegen des Kreditkontos etc. ). Das liegt aber allein im Interesse der Bank. Die Kosten dafür können somit nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden. Hierfür bekommt die Bank die Zinsen, um diesen Aufwand abzudecken. Die Klauseln in den AGB der Banken sind unangemessen. Sie können sich also die Bearbeitungsgebühren, die meist zwischen 1 und 4 Prozent der Darlehenssumme liegen, von Ihrer Bank zurückholen. Das gilt für alle Gebühren, die Sie vor weniger als zehn Jahren gezahlt haben .In einem Urteil vom 28.10.2014, Az. XI ZR 348/13 hat der Bundesgerichtshof die Verjährung auf 10 Jahre verlängert. Nach dem BGH rechtfertigt die unklare Rechtslage die längere Verjährung. Jedoch beginnt die Verjährung für diese Ansprüche am Ende des Jahres 2011, denn laut dem BGH war im Jahr 2011 die Rechtslage nicht mehr unsicher, da alle Oberlandesgerichte ihreRechtsauffassung geändert hatten und einheitlich entschieden hatte, dass die Bearbeitungsgebührer zu Unrecht von den Banken formlarmäßig erhoben wurden. Sie müssen ihre Rechte selbst geltend machen, da die Bankendie Gebühren nicht freiwillig zurückzahlen. Sie müssen nun für Ansprüche vor 2012 umgehnd die Verjährung hemmen. Es müssen verjährungshemmende Maßnahmen z.B. Anforderungsschreiben, Mahnbescheid, Einschaltung des Obudsmannes der Banken ergriffen werden. Zur Druchsetzung ihrer noch nicht verjährten Ansprüche helfen wird ihnen gerne. Herr Rechtsanwalt Michael Wenni steht gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

08
Feb

AG Hamburg: Bearbeitungsgebühr bei Unternehmensdarlehen rechtswidrig

Der BGH hat im Mai und Oktober 2014 entschieden, dass die von vielen Banken verlangte Bearbeitungsgebühr für Privatkredite unzulässig ist wie z.B. bei Raten- und Autokredite sowie Darlehen zur Immobilienfinanzierung. Als Begründung führt der BGH aus, dass die Bearbeitungsgebühr unter anderem für die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden erhoben wird z.B. unter anderem für die Einholung einer Schufa-Auskunft. Das liegt aber allein im Interesse der Bank. Die Kosten dafür können somit nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden. Ob diese Rechtsprechung auch für Unternehmerkredite geltend, ist bisher vom BGH noch nicht entschieden. Aber hierfür gibt es keinen Grund, die Urteile des BGH nicht auch auf Unternehmenskredite anzuwenden. Der BGH wird hierüber nocht entscheiden. Es gibt bereits rechtskräftige Entscheidungen der unteren Instanzen zu der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerkrediten. Im Rahmen der KFZ-Finanzierung eines Unternehmers ist die kreditgewährende Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (BDK) rechtskräftig zur Erstattung des Bearbeitungsentgeltes verurteilt worden. Die BDK nahm die Berufung gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes (AG) Hamburg vom 08.11.2013, Az. 4 C 387/12 zurück.

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