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AG Hamburg: Bearbeitungsgebühr bei Unternehmensdarlehen rechtswidrig Empfehlung

Der BGH hat im Mai und Oktober 2014 entschieden, dass die von vielen Banken verlangte Bearbeitungsgebühr für Privatkredite unzulässig ist wie z.B. bei Raten- und Autokredite sowie Darlehen zur Immobilienfinanzierung. Als Begründung führt der BGH aus, dass die Bearbeitungsgebühr unter anderem für die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden erhoben wird z.B. unter anderem für die Einholung einer Schufa-Auskunft. Das liegt aber allein im Interesse der Bank. Die Kosten dafür können somit nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden. Ob diese Rechtsprechung auch für Unternehmerkredite geltend, ist bisher vom BGH noch nicht entschieden. Aber hierfür gibt es keinen Grund, die Urteile des BGH nicht auch auf Unternehmenskredite anzuwenden. Der BGH wird hierüber nocht entscheiden. Es gibt bereits rechtskräftige Entscheidungen der unteren Instanzen zu der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerkrediten. Im Rahmen der KFZ-Finanzierung eines Unternehmers ist die kreditgewährende Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (BDK) rechtskräftig zur Erstattung des Bearbeitungsentgeltes verurteilt worden. Die BDK nahm die Berufung gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes (AG) Hamburg vom 08.11.2013, Az. 4 C 387/12 zurück.

Das Gericht stellte fest, dass die Bewertung der Unwirksamkeit der Bearbeitungsgebühr nicht auf Erwägungen des Verbraucherschutzes, die gegenüber einem Unternehmer unangebracht wären, beruht. Danach werden auch Unternehmen durch die Bearbeitungsgebühr unangemessen benachteiligt, wenn die Bank damit ein Entgelt für Tätigkeiten fordert, die sie ganz überwiegend im eigenen Interesse erbringt. Auch die Umweltbank AG ist durch Rücknahme der Berufung rechtskräftig durch die Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg vom 15.11.2013, Az. 18 C 3194/13, zur Erstattung einer Bearbeitungsgebühr verurteilt wurde. Unternehmer sollten daher ebenfall rasch handeln und die Rückforderung ihrer Bearbeitungsgebühren einfordern. Nach dem neuesten BGH Urteil zu einem Privatdarlehen gilt hier 10 Jahre Verjährungsfrist, denn nach diesem Urteil war die Rechtslage bisher fraglich und die Verjährung richtet sich nach den allgemeinen Regeln. Die absolute Verjährungsgrenze ist daher kenntnisunabhänig bei 10 Jahren anzusetzen, d.h. sie können noch Rückforderungen aus Darlehensverträgen aus den Jahren 2004 bis 2011 geltend machen. Jedoch sollten sie sofort Verjährungsunterbrechnende Maßnahmen einleiten. Hinzu kommt noch die Verzinsung des Rückforderungsbetrages mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Zahlung des Bearbeitungsentgeltes. Gerne sind wir bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche behilflich. Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Michael Wenni.

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