Aktuelles Steuerrecht via Steuerberaterweb
Aktuelle steuerliche Rechtsprechung: Ausgewählte Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) und der Finanzgerichte
-
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine für die Insolvenzpraxis wichtige Frage geklärt: Soweit die Geschäftsführung des Insolvenzverwalters dazu dient, betriebliche Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners zu befriedigen, können die Vergütungen für den Insolvenzverwalter als Betriebsausgaben abgezogen werden.
-
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht entschied über die Frage des Vorsteuerabzugs bei der Erschließung von Gewerbegrundstücken. Ein Unternehmen machte die Grundstücke zunächst baureif und veräußerte sie anschließend umsatzsteuerpflichtig.
-
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob Unterhaltszahlungen an den dauernd getrennt lebenden Ehepartner bereits im Trennungsjahr als Sonderausgaben im Wege des sogenannten Realsplittings abgezogen werden können.
-
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom März 2026 bei zinslosen Ratenzahlungsvereinbarungen im Privatvermögen eine deutliche Kehrtwende vollzogen. Wird ein Vermögensgegenstand entgeltlich übertragen und der Kaufpreis ausdrücklich zinslos gestundet, dürfen die Raten nicht allein deshalb in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil aufgespalten werden.
-
Die Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern als Einnahme ist verfassungsgemäß. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Minijobbern sei dabei gerechtfertigt.
-
Wer ein Haus energetisch saniert, das ihm nur zum Teil gehört, kann die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nur in Höhe seines Miteigentumsanteils beanspruchen. Das gilt nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster auch dann, wenn er die Kosten allein getragen und den größeren Teil des Hauses selbst bewohnt hat.
-
Ein Arbeitnehmer wollte Aufwendungen für sein Wohnmobil steuerlich als Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung ansetzen. Das Finanzamt lehnte dies ab. Auch seine Klage beim Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hatte keinen Erfolg.
-
Beiträge von Eltern an einen Förderverein der Privatschule ihrer Kinder können unter Umständen als Schulgeld steuerlich berücksichtigt werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
-
Das Finanzgericht Baden-Württemberg ließ die Aufwendungen für eine sogenannte Tiefe Hirnstimulation (THS), umgangssprachlich auch als "Hirnschrittmacher" bezeichnet, zur Behandlung einer Depression steuerlich als außergewöhnliche Belastungen zu.
-
Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat im Fall einer Gästekarte entschieden, dass es sich dabei um einen Mehrzweck-Gutschein handele und die Anbieterin nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sei. Die Revision ist bereits beim Bundesfinanzhof anhängig.