Steuerrecht aktuell

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Aktuelle steuerliche Rechtsprechung: Ausgewählte Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) und der Finanzgerichte
  1. Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bewertungsregeln des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts und deshalb in zwei Verfahren die Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden ausgesetzt.
  2. Die sogenannte Schutzmaskenpauschale nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung in der Fassung vom 14. Dezember 2020 unterliegt der Umsatzsteuer. Dies hat das Niedersächsische Finanzgericht (FG) entschieden.
  3. Wird ein Objekt mit einer Größe von mehr als 250 qm Wohnfläche vermietet, können aufgrund der Vermietung entstehende Verluste nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
  4. Zahlen Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber für ihren Firmenwagen Miete für einen Parkplatz, so mindert dies den geldwerten Vorteil für die Nutzung des Dienstwagens. Dies hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden. Das Finanzamt hat allerdings Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
  5. Für Zwecke der Erbschaftsteuerbegünstigung für Betriebsvermögen spielt auch die Anzahl der Beschäftigten eine Rolle. Wie ist diese zu ermitteln, etwa im Fall von Aushilfskräften, Unternehmensbeteiligungen und eines verstorbenen Gesellschaftergeschäftsführers?
  6. Aufwendungen, die ein Anbieter von Ferienimmobilien tätigt, damit ihm die Eigentümer diese zur Vermietung an Reisende überlassen, können als Mieten zu qualifizieren sein - mit steuerlichen Folgen.
  7. Steuern auf die durch Erben rückwirkend erklärte Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (LuF-Betrieb) sind keine Nachlassverbindlichkeiten. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
  8. Das Niedersächsische Finanzgericht hat zu der Frage Stellung genommen, wann eine Bildungseinrichtung "außerhalb eines Dienstverhältnisses" aufgesucht wird, mit der Folge, dass nur die Entfernungspauschale anstatt der tatsächlichen Fahrtkosten geltend gemacht werden kann.
  9. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein für Zwecke der Schenkungsteuer gesondert festgestellter Grundbesitzwert für alle Schenkungsteuerbescheide bindend ist, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt.
  10. Die Vermietung von Sportanlagen ist nur dann ausnahmsweise umsatzsteuerfrei, wenn neben der bloßen Überlassung der Sportanlage und gegebenenfalls von Betriebsvorrichtungen keine weiteren Leistungen ausgeführt werden. Dies bestätigte der Bundesfinanzhof (BFH).
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