Steuerrecht aktuell

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Aktuelle steuerliche Rechtsprechung: Ausgewählte Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) und der Finanzgerichte
  1. Die Erteilung von Reitunterricht ist umsatzsteuerpflichtig, es sei denn, der Unterricht dient der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt und legte dabei strenge Maßstäbe an.
  2. Wird ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen und übernimmt der neue Eigentümer die auf dem Grundstück lastenden Schulden, liegt ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft vor. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
  3. Ein vom BFH entschiedener Sachverhalt zeigt, wie wichtig es bei Regelungen zu vorweggenommenen Erbfolgen ist, sämtliche relevanten Steuerarten durchzuprüfen. Denn die Tücke steckt, wie so häufig, im Detail. Im vorliegenden Fall führte die Übertragung einer fremdvermieteten Immobilie zum Verlust eines Werbungskostenabzugs in schmerzlicher Höhe. Der BFH entschied zum Nachteil der Steuerpflichtigen.
  4. Eine hohe Zahl von Grundstücksveräußerungen außerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums oder eine hauptberufliche Tätigkeit im Baubereich führt nicht zwingend zu einem gewerblichen Grundstückshandel. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt.
  5. Das Niedersächsische Finanzgericht hatte über die Frage des Vorsteuerabzugs einer Ein-Personen-GmbH im Rahmen einer Sachgründung mit einem Pkw zu entscheiden. Die Rechnung für das Fahrzeug war auf die Gründungsgesellschafterin ausgestellt.
  6. Aufwendungen einer GmbH für ein Kleinflugzeug, das ausschließlich für betrieblich veranlasste Dienstreisen genutzt wird, können steuerlich abzugsfähig sein. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden.
  7. Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hatte im Fall einer Plattform für Online-Petitionen deren Gemeinnützigkeit bejaht. Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) diese Entscheidung aufgehoben. Das FG muss in einem zweiten Rechtsgang noch detaillierter prüfen, ob die Plattform als Förderung des demokratischen Staatswesens anzusehen ist.
  8. Für die Dauer eines gerichtlichen Aussetzungsverfahrens dürfen keine Vollziehungsmaßnahmen erfolgen. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg klargestellt. In dem Fall wollte die Behörde die streitige Steuerforderung an eine andere Finanzbehörde zur Aufrechnung abtreten.
  9. Eine Erblasserin war an einer GmbH & Co. KG beteiligt und hatte noch eine Darlehensforderung gegenüber der Gesellschaft. Das Finanzgericht Münster musste klären, ob diese Forderung bei der Bewertung der Finanzmittel für Zwecke der Erbschaftsteuer wertmindernd verrechnet werden darf.
  10. Wer umzieht, um sich in der neuen Wohnung ein adäquates Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten steuerlich nicht als Werbungskosten abziehen. Dies hat der Bundesfinanzhof – entgegen der Vorinstanz – entschieden.
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