Steuerrecht aktuell

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Aktuelle steuerliche Rechtsprechung: Ausgewählte Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) und der Finanzgerichte
  1. Das Finanzgericht Münster hat sich mit Fragen zu Vermietungseinkünften im Fall von Ferienwohnungen befasst. Im entschiedenen Fall erkannte das Finanzamt nicht alle Kosten an.
  2. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der ärztliche Notfalldienst auch dann von der Umsatzsteuer befreit ist, wenn ein Arzt ihn vertretungsweise und gegen Entgelt für einen anderen Arzt übernimmt.
  3. Das Finanzgericht Düsseldorf hatte über die Bewertung eines Grundstücks im Außenbereich für Zwecke der Grundsteuer zu entscheiden. Das Finanzamt ging von einem deutlich höheren Bodenrichtwert aus als die Kläger.
  4. Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abziehbar. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
  5. Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass Corona-Soforthilfen kein Darlehenscharakter zukommt. Die Gewährung wie auch Rückforderung von Hilfen sind danach steuerlich als Betriebseinnahmen und -ausgaben bei Zufluss beziehungsweise Abfluss zu berücksichtigen.
  6. Auf Vorlage des Bundesfinanzhofs (BFH) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu klären, ob die Erweiterung der Steuerbegünstigung für Zweckbetriebe auf sogenannte Servicekörperschaften eine Beihilfe darstellt, die wettbewerbsverzerrend wirkt.
  7. Das Finanzamt darf einen Steuerbescheid ändern, wenn es durch eine spätere Datenübermittlung durch Dritte, etwa dem Rentenversicherungsträger, auf einen eigenen Fehler aufmerksam wird. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt.
  8. Säumniszuschläge verlieren bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zwar ihren Sinn als Druckmittel. Dennoch kommt in der Regel nur ein hälftiger Erlass in Betracht. Die andere Hälfte dient als Zinsersatz sowie der Abgeltung von Verwaltungsaufwand, entschied das Finanzgericht Hamburg.
  9. Ein Erbe hat keinen Anspruch auf Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer wegen langjähriger Dauer eines Erbscheinverfahrens. Dies hat der Bundesfinanzhof bestätigt.
  10. Der Burger in einem pauschalen Spar-Menu kann nicht teurer sein als ein einzeln verkaufter Burger, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH). Hintergrund der Entscheidung sind verschiedene Methoden zur Aufteilung des Verkaufspreises für Zwecke der Umsatzsteuer.
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