Aktuelle Nachrichten der Bafin
Dies ist der RSS-Newsfeed der BaFin.
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Die Finanzaufsicht BaFin hat ein Bußgeld in Höhe von 35.000 Euro gegen die Leonteq Securities (Europe) GmbH festgesetzt. Das Institut hatte seine Aufsichtspflicht gegenüber den Mitarbeitenden verletzt. So verfügte das Unternehmen bis mindestens Ende des Jahres 2022 über keine angemessenen internen Prozesse zur Geldwäscheprävention und verstieß gegen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.
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Die G7 haben ein Grundsatzpapier für koordinierte Krisenreaktion auf Cybervorfälle im Finanzsektor veröffentlicht. Die Finanzaufsicht BaFin und die Banque de France haben die Arbeiten geleitet. Das Papier bietet eine umfassende Anleitung zum Umgang mit Cybervorfällen.
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In den WhatsApp-Gruppen werden Anlegerinnen und Anlegern u.a. von „Harrison T Blake“ Geldanlagen in Finanzinstrumente empfohlen, die anschließend über die vorbenannte App oder die Plattform polencapital-aml.mzgw(.)cc gehandelt werden können.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen wie „Point72 Investoren-Gruppe361“. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und sind nicht mit dem lizenzierten Institut DZ-Bank verbunden. Es besteht auch kein Zusammenhang mit dem US-amerikanischen Unternehmen Point72 Asset Management. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten beider Unternehmen.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Betrügern, die sich in WhatsApp-Gruppen und anderen sozialen Medien (unter anderem Instagram und Telegram) als Guggenheim Investments (und/oder dessen verbundene Unternehmen) ausgeben.
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Erweiterung des Geschäftsbetriebes im Dienstleistungsverkehr in Deutschland
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Anmeldung zum Dienstleistungsverkehr in Deutschland
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten, die unbekannte Täter über die E-Mail-Adressen „d.schmidt(at)finra-international.com“ bzw. „support(at)finra-international.net“ unterbreiten. Nach ihren Erkenntnissen werden auf diese Weise ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Websites vdheydt-invest(.)com und vdheydt-invest(.)de. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Festgeld- und Tagesgeldanlagen an.
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Die Finanzaufsicht (BaFin) hat am 1. Dezember 2025 das Rundschreiben 13/2025 (GW) veröffentlicht.