Aktuelle Nachrichten der Bafin
Dies ist der RSS-Newsfeed der BaFin.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den WhatsApp-Gruppen „Tethys Investment Alliance 771“ und „Tethys Investment Alliance-S62“, den Webseiten „tethys-alliance.de“ und „tethys-uberblick.com“ sowie den Apps „QVTCoinese“ und „QVTCoinese Pro“, die angeblich von Mitarbeitern von dem in Baku, Boston und Dubai ansässigen Unternehmen Tethys Investment Management LLC betrieben werden. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die betreffenden Apps Finanzprodukte zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht kein Zusammenhang mit der Tethys Investment Management LLC, einem mit ihm verbundenen Unternehmen oder seinen Mitarbeitern. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten des Unternehmens.
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Die BaFin warnt vor einer Reihe nahezu identischer Websites. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Präsentation auf den Websites beginnt immer mit folgendem Satz: „[Name der Website] Klarer Zugang statt Finanz-Dschungel“.
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Die BaFin warnt vor der Website moneyfokus(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Tages- und Festgeldanlagen an.
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Die BaFin warnt vor Angeboten auf den Webseiten boamglobal.com und boamglobal-mf.com sowie vor dazugehörenden WhatsApp-Gruppen, die von einem „Dr Feldmann“ und seiner Assistentin „Lina Weiss“ geleitet werden. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet dort die Betreiberin BlueOcean Asset Management Ltd. ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
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Die BaFin beabsichtigt, ihre Allgemeinverfügung vom 15. Juni 2023 bezüglich der Nachhandelstransparenzanforderungen beim OTC-Handel in Nichteigenkapitalinstrumenten im Hinblick auf Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte und Emissionszertifikate aufgrund der geänderten europäischen Vorgaben zum 2. März 2026 zu widerrufen.
Frist zur Stellungnahme: 25. Februar 2026
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Die BaFin beabsichtigt, ihre Allgemeinverfügung vom 15. Juni 2023 bezüglich der Nachhandelstransparenzanforderungen beim Handel in Nichteigenkapitalinstrumente an Handelsplätzen im Hinblick auf Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte und Emissionszertifikate aufgrund der geänderten europäischen Vorgaben zum 2. März 2026 zu widerrufen.
Frist zur Stellungnahme: 25. Februar 2026
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding(.)com. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet die P&L Invest Holding AG ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht kein Zusammenhang mit der P&L Invest Holding GmbH. Es dürfte sich um einen Identitätsmissbrauch handeln.
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Erweiterung des Geschäftsbetriebes
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website omenyxgroup(.)com, auf der Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet werden, Kryptowerte zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne die erforderliche Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen, die angeblich von der Intermediate Capital Group (ICG) betrieben werden. Nach Erkenntnissen der BaFin werden in den WhatsApp-Gruppen Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt, welche sich angeblich über die App ICG GEF handeln lassen. Die Angebote stammen nicht von der ICG Europe S.à.r.l. - Frankfurt Branch oder einem anderen Unternehmen der Intermediate Capital Group. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. Die unbekannten Betreiber bieten ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.