Aktuelle Nachrichten der Bafin
Dies ist der RSS-Newsfeed der BaFin.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website goldingfx(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Angebote stammen entgegen der Angaben auf der Website nicht von der Golding Capital Partners GmbH mit Sitz in München. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite deutscher-invest-markt(.)de. Die Betreiber der Website betreiben Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis.
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Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wendet sich die „Fides Ventures“ in WhatsApp-Gruppen und Chats an deutsche Anlegerinnen und Anleger. Das vorgeblich amerikanische Unternehmen tritt auch als „Fides Ventures Business School“ auf. Der unbekannte Anbieter wirbt mit der Vermarktung eines sogenannten „FIVS-Tokens“. Der Token soll über die kooperierende Kryptobörse „Nexquant“ erhältlich sein, welche auch als „Nexquant Exchange Ltd.“ auftritt. Hier werden ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Beide Anbieter werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Capitalis. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber, angeblich mit Geschäftssitz in Frankreich, über die Website capitalisgroup(.)site ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben, indem sie die Vergabe von Krediten anbieten.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Financiamas. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber, angeblich mit Geschäftssitz in Madrid, Spanien, über die Website financiamas-cs(.)com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben, indem sie die Vergabe von Krediten anbieten.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite midv-lim(.)com. Nach ihren Erkenntnissen bietet dort die Betreiberin Midvest Limited- Manchester, UK ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
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Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website imc-point(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber der Website Kryptowerte-Dienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Jobangeboten als „Teilzeit-Auszahlungsassistent“, die auf der Webseite metaflows(.)work angeboten werden. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website metaflows(.)work ohne Erlaubnis Zahlungsdienste anbieten.
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Bekanntmachung vom 27. Februar 2026 zum Zwecke der Bekanntgabe der Allgemeinverfügung zum Teilwiderruf der Allgemeinverfügung vom 15.06.2023 bezüglich der Nachhandelstransparenzanforderungen für OTC-Geschäfte im Hinblick auf Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate nach Artikel 21 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR) in der Fassung vom 22. Januar 2022 (alte Fassung), Delegierte Verordnung (EU) 2017/583 (RTS 2) in der Fassung vom 14. Juli 2016 (alte Fassung).
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Bekanntmachung vom 27. Februar 2026 zum Zwecke der Bekanntgabe der Allgemeinverfügung zum Teilwiderruf der Allgemeinverfügung vom 15. Juni 2023 bezüglich der Nachhandelstransparenzanforderungen für Handelsplätze im Hinblick auf Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate nach Artikel 11 Absatz 1 und Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR) in der Fassung vom 22. Januar 2022 (alte Fassung), Delegierte Verordnung (EU) 2017/583 (RTS 2) in der Fassung vom 14. Juli 2016 (alte Fassung)