Honorar

Berechnen Sie hier bequem Anwalts- und Prozesskosten

Die Vergütung für anwaltliche Leistungen wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Vergütungsverzeichnis (VV) gesetzlich geregelt.

Vor einer Erstberatung vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine pauschale Vergütung für das erste Beratungsgespräch. Die vereinbarten Gebühren fallen an, wenn das Mandat mit der Erstberatung abgeschlossen sein sollte.
Im Anschluss an die Erstberatung stellen wir Ihnen unser Vergütungsmodell über die anfallenden Rechtsanwaltskosten bei einer weitergehenden außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Tätigkeit vor. Auf Wunsch senden wir  Ihnen eine  schriftliche Mitteilung  für die voraussichtlich anfallenden Kosten zu.

Es besteht die Möglichkeit, ein festes Honorar oder ein Stundenhonorar zu vereinbaren.

Hiervon machen wir und unsere Mandanten häufig Gebrauch.

Die Honorarvereinbarung darf bei einer gerichtlichen Tätigkeit jedoch nicht unter der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühr des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes liegen.

Das Pauschalhonorar bzw. die  Stundensätze variieren je nach rechtlicher Fragestellung, Schwierigkeit der Angelegenheit, Haftungsrisiko, Gegenstandswert, Bedeutung für den Mandanten und dem Umfang der Tätigkeit. Das jeweilige Honorar wird individuell, für jedes Mandat gesondert mitgeteilt und wir schließen eine Honoarvereinbarung über unseren Stundensatz mit Ihnen.

Sprechen Sie uns daher vor einem Beratungsgespräch bzw. einer Mandatserteilung auf die entstehenden Kosten an.

 

Wird kein spezielles Pauschal- oder Stundenhonorar vereinbart , so berechnet sich nach dem RVG das anwaltliche Honorar wie folgt:

Die Höhe der gesetzlich vorgeschrieben Vergütung richtet sich in den überwiegenden Fällen nach dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit (Gegenstandswert) und der Art bzw. des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit (Gebührensatz). Aus berufsrechlichen Gründen dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden.

Je nach Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit können verschiedene Gebühren anfallen, die sie hier beispielhaft mit dem Anwaltsgebührenrechner berechnen können:

Hier gelangen sie zum Anwaltskostenrechner

Die Gebühren in Ihrem Fall können wir Ihnen gerne im Gespräch erläutern.

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.

Um das Risiko eine Prozesses abzuschätzen, informieren wir neben den rechtlichen Problemen (z.B. Beweislast..) immer über das Prozesskostenrisiko. So können sie abschätzen, mit welchen Kosten sie rechnen müssen, falls sie die Kosten nicht vom Gegner erstattet bekommen. Dies ist der Fall z.B. im Arbeitsgerichtsprozess in der ersten Instanz.  

Das Prozesskostenrisiko können sie mit unserem Prozesskostenrechner berechen.

Hier gelangen sie zum Prozesskostenrechner

Bei einer zusätzlichen außergerichtlichen Tätigkeit wird die Vergütung (teilweise) auf die Vergütung für den Prozess angerechnet.

Wenn ein gerichtliches Verfahren stattfindet, fallen zusätzlich Gerichtskosten an. Die Höhe richtet sich ebenfalls nach dem Gegenstandswert und wird nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnet.

Hier gelangen sie zum Gerichtskostenrechner

Zur Vermeidung des Prozesskostenrisikos kann versucht werden, ein Prozessfinanzierer mit einzubeziehen. Der Prozessfinanzierer prüft zunächst eigenständig die Erfolgsaussichten der Klage und die (im Erbrecht meist gute) Bonität des Beklagten. Liegen die Erfolgsaussichten nach Ansicht des Prozessfinanzierers bei mehr als 50% so übernimmt er die kompletten Prozesskosten (Gericht, Anwalt, Gutachten, etc.) gegen eine Beteiligung am Erlös der Klage. Gewinnen wir die Klage, erhält der Prozessfinanzierer seinen Anteil, verlieren wir die Klage, so übernimmt der Prozessfinanzierer sämtliche Kosten. Auch unsere Kosten werden übernommen. Gerne können sich sich hier bei der Foris AG (bitte verlinken auf https://www.foris.com/ ) informieren. Wir informieren sie gerne über die Möglichkeit der Prozessfinazierung.

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