Bei einer Geldanlage wird jeder Anleger zunächst zu seiner Bank gehen und sich dort beraten lassen, wie er sein erspartes Geld am Besten anlegen kann.Oder er wird durch einen Vermögensberater oder Anlagevermittler auf bestimmte Anlageformen hingewiesen, die besonders lukrativ für eine Anlage sein sollen. Er werden ihm verschiedene besonders "renditestarke" Produkte wie z.B. Zertifikate, Anleihen, Optionen, Immobilienfonds, Aktienfonds etc. angeboten und zum Kauf empfohlen. Wie jetzt viele Geldanleger bitter erfahren müssen, ist Ihre "sichere Anlage" nun sehr viel weniger wert als vorher. Manche Anleger müssen sogar einen Totalverlust Ihres Ersparten hinnehmen. In der gegenwärtigen Finanzkrise verschärfen Sie die Verluste vieler Anleger, den z.B. Zertifikate als "sichere Anlagen" empfohlen wurde, dramatisch.
Sofern der Anlegeger eine Falschberatung gerichtsfest nachweisen kann, kann er seinen Schaden von dem Berater - sofern dieser Berater noch zahlungsfähig ist - ersetzt verlangen. Doch häufig dürfte der Nachweis der Falschberatung sicherlich eine sehr höhe Hürde sein. Auch die Banken werden oftmals berechtigte Ansprüche mit fadenscheinigen Gründen ab. Sie lassen es meist auf ein Gerichtsverfahren ankommen, in der Hoffnung, dass das Gericht auf Grund der Beweislast zu Ihren Gunsten entscheidet. Auch die bisherige BGH Rechtsprechung war sehr bankenfreundlich.
Viele Banken gaben an, dass sie unabhängig beraten und verschwiegen oft den Kunden, dass sie Provisionen erhalten oder dass die Bank ein massives Eigeninteresse an dem Verkauf der Produkte hat. Ferner fehlte es an einer Regulierung der Finanzbranche. Im Rahmen der Globalisierung wurden viele Kapitalmärkte liberalisiert. Die Banken gingen sorglos mit den Geldern der Anleger um und versuchen nun, eine Verantwortung an den Verlusten der Gelder der Anleger von sich zu weisen. Gefahren wälzen die Banken häufig durch das "Kleingedruckte" auf Ihre Kunden ab. Sie verweisen auf die "freie" Entscheidung des Anlegers, verschweigen aber oftmals, dass geschulte Mitarbeiter mit verkaufspsychologischer Erfahrung oder gar mit Falschinformation die Bankkunden zur der Anlageform geführt haben.
Sofern ein Schaden nachweisbar auf eine Falschberatung oder sonstigem Fehlverhalten der Bank oder Anlageberater zurückzuführen ist, kann man seinen Schaden gerichtlich geltend machen, wenn eine außergerichltliche Regulierung nicht erfolgreich ist. Zu Einzelfällen gibt es z.B. folgende Urteile:
Gericht | Datum | Aktenzeichen |
Gegenstand der Entscheidung | |||
OLG Stuttgart | 16.02.2005 | 9 U 171/03 | Schadensersatz wegen verschwiegender Provisionszahlungder Bank sog. Kick-back Vereinbarungen an den Vermittler | |||
BGH | 06.05.2008 | XI ZR 56/07 | Schadensersatz der Kontoführeneden Bank bei Unterlassener Warnungder Kunden eines Anlagebetrügers im Wege der Drittschadensliquidation bei massiven Anhaltspunkten der Bank BGH | |||
BGH | 19.12.2006 | XI ZR 56/05 | Provisionszahlungen an die Bank bei Vermittlung von Aktienfonds muss von der Bank offen gelegt werden. Anderenfalls kann der Kunde die Rückabwicklung des Geschäftes verlangen. Bei vor-sätzlichem Verschweigen keine kurze Verjährungspflicht nach WpHG. |
Für weitere Fragen steht Ihnen Rechtswalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Wenni zur Verfügung.