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Film- und Medienfonds

1. Allgemein

Auf Grund steuerlicher Vorteile - Förderung des Films durch den Staat - wurden in den neunziger Jahren viele Medien- und Filmfonds aufgelegt. Meist sind diese Fonds als Kommanditgesellschaften in der Rechtsform der GmbH u. Ko. KG organisiert. Der Anlegeger beteiligt sich an diesen Fonds als Kommanditist und erwirb Anteile. Auf Grund der Verluste in den Anfangsjahren können "Steuervorteile" entstehen. Im Idealfall, wenn das Fondsmanagement seriös ist und betriebswirtschaftlich den Fonds führt, können sich diese Anlagen in Filmfonds rechnen.

2. Fehlentwicklung bei vielen Medienfonds

Jedoch gibt es immer wieder negative Schlagzeilen über Filmfonds und deren Manager. Den Schaden haben  die Anleger, die zum einen bei Insolvenz einen wirtschaftlichen Totalverlust des Kapitals hinnehmen und zum anderen meist die Steuererstattungen an den Fiskus wieder zurückzahlen müssen.   Kritische Berichterstattung Über folgende Filmfonds wurde und wird in den Medien kritisch berichtet:

 Fondsname Sitz Bericht in Bemerkung
       
VIP Medienfonds München Spiegel Ausgabe 33/2008 Bericht über Klagewelle von getäuschten Anlegern
       
VIP Medienfonds München Focus online v. 13.11.07 Bericht über Verurteilung der Gründer wegen Steuer- hinterziehung.
       
VIP Medienfonds 4 München Focus online v. 14.06.07 HypoVereinsbank schließt Vergleich mit Anlegern Urteile zu Gunsten der Anleger

Meist haben Anleger bei der juristischen Aufarbeitung sehr geringe Chancen, Ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Entweder können Sie die Falschberatung nicht beweisen oder die Filmfonds sind insolvent. Die Initiatoren der Fonds sind oftmals ebenfalls nicht zu belangen. Die Berater, die den Fonds verkauft haben, weisen eine Falschberatung von sich und die Ansprüche gegen die Berater scheitern oft an der Verjährung oder die Gerichte sehen eine Mitverantwortung der Anleger.   Sofern jedoch Banken solche Produkte verkauft haben, kann der Anleger an einen solventen Gegner halten. Oftmals ist jedoch das Problem der Verjährung das Haupthindernis, denn meist entlarven sich nach Jahren die verkauften Fonds als wirtschaftlich unrentabel.

3. Gerichtsentscheidungen

Nachfolgende sind Urteile aufgeführt, die zu Gunsten des Anlegers enschieden wurden:  

Fondsname Gericht Datum Aktenzeichen Bemerkung
         
VIP Medienfonds OLG München 29.07.08 5 U 4018/07 Schadensersatz von der Commerzbank als Vertriebsbank wegen Falschberatung; Revision nicht zugelassen
         
VIP Medienfonds OLG München   17 U 2105/08 Schadensersatz von der Commerzbank als Vertriebsbank wegen Falschberatung; Revision nicht zugelassen

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