Aktuelles Steuerrecht via Steuerberaterweb
Aktuelle steuerliche Rechtsprechung: Ausgewählte Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) und der Finanzgerichte
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Die sogenannte erweiterte Grundstückskürzung bietet einen erheblichen Vorteil für Grundstücksunternehmen und ist in der Praxis von entsprechend großer Bedeutung. Ihre Voraussetzungen werden allerdings streng geprüft, so auch in einem Streitfall des Bundesfinanzhofs.
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Die Steuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten kann auch dann greifen, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einbringt, an der beide zu gleichen Teilen beteiligt sind.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt, dass die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nicht zu gewähren ist, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Steuerförderung setzt vielmehr voraus, dass zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird.
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Das Finanzgericht Münster entschied, ob die Einräumung einer Gesamtgläubigerstellung an den Ehegatten als Schenkung gilt. Bei einem Wohnrecht an der gemeinsamen Wohnung ist das nicht der Fall; bei Geldzahlungen kommt es auf die konkreten Absprachen an.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung von Ferienwohnungen weiter konkretisiert.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in drei Urteilen zu den Voraussetzungen bestimmter Gestaltungen mit strukturierten Wertpapiergeschäften entschieden. In allen drei Fällen scheiterte das Gestaltungsziel an den Anleihebedingungen.
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Ein Steuerpflichtiger hat im Regelfall keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim Finanzamt eingegangen Anzeige, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
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Der BFH zweifelt daran, dass die amtliche Richtsatzsammlung des BMF in ihrer jetzigen Form für Schätzungen taugt. Die Daten seien statistisch nicht repräsentativ, außerdem würden bestimmte Gruppen von Betrieben bei der Ermittlung der Werte von vornherein ausgeschlossen.
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Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
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Einer Stiftung ist die Gemeinnützigkeit rückwirkend zu versagen ist, wenn sie nach Auflösung aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht mehr in der Lage ist, ihre gemeinnützigen Ziele zu verfolgen. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Münster hervor.