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Compliance

1. Allgemein

  • Immer wieder liest man in der Wirschaftspresse und in den Tageszeitungen, dass Unternehmen gegen Recht und Gesetz verstoßen haben. Oftmals hält die negative Öffentlichkeitsarbeit monatelang oder jahrlang  an. Folgende Skandale sind zu nennen: Siemens Schmiergeldskandal
  • BASF Vitaminskandal Überwachungsaffäre
  • Telekom
  • Deutsche Bank AG im Zusammenhang mit verschiedenen Finanzskandalen z.B. Manipulation des Euribor und Falschberatung von Kunden

Die sehr kleine Liste zeigt, wie Unternehmen bzw. Ihre Mitarbeiter gegen Regeln verstoßen, um persönliche Profite oder Pretige zu steigern. Dieses Verhalten der Mitarbeiter und verantworlichen Manager fügt idese Verhalten schweren Schaden zu. Zum einen entstehen sehr hohe wirtschaftliche Schäden. So kann bei großen Vergabeverfahren der öffenlichen Hand   Unternehmen, die gegen Gesetze verstoßen haben z.B. Korruptionsverbot, zu einem Ausschluss bei den laufenden und zukünftigen Vergabeverfahren führen. Auch hohe Bußgeldstrafen können zu hohen Verlusten führen.  Zum anderen ist der  Verlust des Ansehens bei Unternehmen und der Öffentlichkeit sehr hoch. Diese Beispiele zeigen, dass es für Unternehmen und deren Geschäftsführer bzw. Unternehmensleiter  sehr wichtig ist, dass Regeln und Gesetze eingehalten werden. Oftmals erfolgen Verstöße aus Unkenntnis der Regeln oder aber die Regeln werden bewußt missachtet, um kurzfristige  persönliche oder wirtschaftliche Vorteile zu erlangen.

2. Begriff  Compliance

Der Begriff Compliance (engl. Einhaltung, Befolgung, Erfüllung) bezeichnet die Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Organisationsmitglieder und seiner Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote begründen. Ursprünglich kommt der Betriff aus der Medizin. Darüber hinaus soll die Übereinstimmung des unternehmerischen Geschäftsgebarens auch mit allen gesellschaftlichen Richtlinien und Wertvorstellungen, mit Moral und Ethik gewährleistet werden. Regelungen für Moral und Ethik  wurden im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) im Jahr 2007 aufgestellt. Jedoch müssen Regelungen gelebt werden. Die Verantwortlichen und Mitarbeier müssen aus innerer Überzeugung die Regeln einhalten. Jede von außen verordnete Ethik wird früher oder später nicht eingehalten.

3. Aufgaben der Compliance

Neue Gesetze und interne Standards legen die Messlatte für gute und transparente Unternehmensführung immer höher. Viele Unternehmen tun sich schwer, diese Hürden souverän zu nehmen. Über die Hälfte von ihnen hat kein übergreifendes Compliance-Programm, bestehende Compliance-Systeme weisen häufig Schwächen oder Lücken auf. Eine wirksame Compliance-Organisation muss sowohl Wirtschaftskriminalität als auch Datenschutzpannen und Wettbewerbsverstößen vorbeugen. Glaubwürdigkeit verleiht ihr erst eine transparente Berichterstattung. Aufgabe der Compliance ist es daher, durch einfache, transparente Überwachungsstrukturen die interne und externe Regelüberwachung zu gewährliesten. Ziele der Compliance Ziele der Compliance sind: Transparente und einfache  Strukturen  der Regelüberwachung im Unternehmen Vertrauensvolle Einbindung aller Mitarbeiter und Organisation in der Einhaltung der sehr schwierigen Regeln und der Unternehmensethik Regelüberwachung und  Regelsteuerung durch organistatorische Maßnahmen der Unternehmensleitung Schärfung des Bewußtseins von Ethik und Moral im Wettbewerb  z..B. Überzeugung durch Leistung, nicht durch Korruption Risikoabsicherung des Unternehmens und der Unternehmer vor externen Gefahren Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden durch Verstöße von Mitarbeitern und verantwortlichen Bereichsleitern. Vermeidung von "negativer Öffentlichkeitsarbeit" Abwendung von Ansehensverlusten in der Öffentlichkeit Compliance für den Mittelstand Complinace ist nicht nur für die großen Betriebe relevant, sondern auch kleine und mittelere Betriebe müssen sich vorbeugend informieren, damit Sie die Regelungen einhalten können. Bei  größeren Organistionen kann ein Unternehmensleiter nicht mehr sich um Alles kümmern. Eine externe Beratung und Regelüberwachung ist daher auch für Klein-.und mittelständische Unternehmen notwendig. Externer Beauftragter Für mittelständische Firmen wäre ein eigens  eingestellter  Mitarbeiter, der die Regelungen im Betrieb überwacht, viel zu teuer und ist auch nicht notwendig. Die Auswahl eines exterenen Beraters ist daher für den Mittelstand eine Alternative, um vorbeugend die Einhaltung der externen und internen Regelungen durch die Mitarbeiter zu organisieren und zu überwachen. Ein externer Berater wird auch eher in der Lage sein, objektiv an die Unternehmensleitung zu informieren. Er muss keine internen "Seilschaften" fürchten und kann obejtiv beraten. Wenn er auch noch wirtschaftslich unhängig ist, besteht nicht die Gefahr, dass er zu einem willfährigen Werkzeuge eines angestellten Geschäftsführers oder Vorstandes wird.  Mitarbeiter können sich anonym an den Beauftragten über die Compliance-Hotline wenden, um auf Missstände im Unternehmen  aufmerksam zu machen.

Gerne übernehmen wir als Ihr  Legal und Compliance-Office als externer Berater die Regelungsüberwachung in Ihrem Unternehmen.

 

Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Michael Wenni.

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