Artikel bewerten
(0 Stimmen)

Insolvenzverfahren

1. Allgemein

Damit die Gläubiger bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gleichmäßig befriedigt werden, kann auf Antrag eines Gläubigers oder auch des Schuldners die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt werden. Aber auch eine Unternehmenssanierung kann durch die Insolvenz und die Vorlage eines Sanierungs- und Insolvenzplanes durchaus sinnvoll sein, jedoch hat diese vom Gesetzgeber geschaffene Sanierungsmöglichkeit bisher in der Praxis nicht sehr viel Anklang gefunden. Der Schuldner sollte aber bei den ersten Anzeichen von Zahlungsschwierigkeiten nicht solange zuwarten, bis die Bank den "Geldhahn" zudreht oder bis er vollkommen zahlungsunfähig ist, sondern er sollte sich frühzeitig um eine au8ßergerichtliche Sanierung seiner finanzielllen Dinge kümmern. Wir helfen Ihnen dabei gerne.  

2. Ablauf des Insolvenzverfahrens

Ist auf Grund vielfacher Zwangsvollstreckungsmaßen der Gläubiger eine Sanierung nicht mehr möglich, kann die Eröffnung des insolvenzverfahrens beantragt werden. Ein Geschäftsführer einer juristischen Person muss innerhalb einer Frist bei Eintritt von Insolvenzgründen den Insolvenzantrag stellen, sofern er die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit nicht beseitigen kann. Anderenfalls kann er Haftungsansprüchen oder gar dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung ausgesetzt sein. Durch die Einführung der Verfahrenskostenstundung ist es leichter möglich, dass ein Insolvenzverfahren eröffent wird.

Seit der Reform des früheren Konkursrechtes (jetzt Insolvenzrecht) ist es auch natürlichen Personen mit weniger als 20 Gläubigern leichter möglich, das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiuung durchzuführen. Zunächst muss bei diesem Verfahren der Schuldner außergerichtlich versuchen, durch eine anerkannte Stelle z.B. Rechtsanwälte, Schuldenberatungsstellen etc. seine Schulden zu bereinigen. Erst bei Scheitern dieser Regulierung kann danach der Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt werden.

3. Verbraucherinsolvenzverfahren

Durch die Reform des Insolvenzrechts werden die meisten Verbraucherinsolvenzverfahren im schriftlichen Verfahren abgewickelt. In geeignet Fällen kann daher das Insolvenzverfahren auch schriftlich und über das Telefon abgewickelt werden. Gerne können Sie sich in einem ersten Beratungsgespräch informieren. Ansprechpartner hierfür ist Herr RA Michael Wenni. Bei Bedürftigkeit könnne Sie Beratungshilfe bei Gericht für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren beantragen.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.