Aktuelle Nachrichten der Bafin
Dies ist der RSS-Newsfeed der BaFin.
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Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 22.01.2026 angeordnet, dass die BioChar GmbH & Co. KG das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abwickeln muss.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Volfor. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website volfor(.)co ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
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Die Finanzaufsicht BaFin stellt klar, dass Crypto Finanz, Betreiber der Webseite kryptofinanze(.)com, keine Zulassung zum Erbringen von Kryptowerte-Dienstleistungen hat. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
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Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wenden sich Unbekannte in WhatsApp-Gruppen und Chats an deutsche Anlegerinnen und Anleger. Die Initiatoren solcher WhatsApp-Gruppen treten vorgeblich als „Bank of America“ bzw. deren Zweigniederlassung in Frankfurt am Main auf. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch unter Verwendung von Namen ehemaliger Mitarbeiter des Instituts, die missbräuchlich genutzt werden.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor einer Reihe ähnlicher Websites. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an. Die Betreiber der Websites werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
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Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website blue-invest.org. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber auf der Website Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
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Rede von Julia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, beim SZ-Versicherungstag am 5. Februar 2026.
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Die Versicherungswirtschaft entwickelt sich dynamisch. Ist die BaFin dabei Bremser oder Beschleuniger? Diese Frage diskutierte Julia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, in ihrer Rede beim SZ-Versicherungstag am 5. Februar in Bergisch Gladbach.
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Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der Ucambio Exchange & Money Transfer GmbH umfangreiche Maßnahmen angeordnet. Das Institut firmiert inzwischen unter dem Namen „Western Union Retail Services Germany GmbH“. Es muss angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen und Mängel in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beseitigen. Zusätzlich muss das Institut erweiterte Sorgfaltspflichten in Bezug auf Transaktionen im Sortengeschäft anwenden. Die Western Union Retail Services Germany GmbH muss darüber hinaus zur laufenden Überwachung von Transaktionen und Geschäftsbeziehungen ein angemessenes und wirksames EDV-Monitoring-System implementieren. Außerdem hat die BaFin festgelegt, dass das Institut nur mit ihrer Zustimmung weitere Zweigstellen errichten darf. Die BaFin hat zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Einhaltung der Maßnahmen überwachen wird.
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Informationsblatt zum MVP-Fachverfahren NAB-Abwicklungsplanung, (Version 6.0, Stand: Februar 2026)