Allgemein
Es kommt vor, dass man mit seiner Familie mittags am Tisch sitzt und man noch nicht ganz mit dem Essen fertig ist, und das Telefon klingelt. Man geht an das Telefon, und anstatt dass ein lieber Verwandter oder ein guter Freund in der Leitung ist, kommt eine gut trainierte, wohlklingende Stimme. Ob man nicht einfach mal günstiger telefonieren wolle, ist die Eingangsfrage. Oder: Ob man nicht Geld sparen möchte, in dem man seine Versicherungen optimiert? Beliebt ist auch die Frage, ob man zwei Minuten Zeit für eine kurze Umfrage hätte. Wer an dieser Stelle nicht "Nein!" sagt , ist schnell in ein Verkaufsgespräch verwickelt. Am Anfang ist noch von kostenlosen und/oder einmaligen Service-Angeboten oder Gewinnen die Rede - doch am Ende flattert nicht selten ein Vertrag mit einer Rechnung ins Haus. Bei unseriösen Anbietern hat man unversehens einen Vertrag oder es werden Beträge vom Konto abgebucht, weil man angeblich etwas telefonisch bestellt hat. Man fragt sich oft, woher diese Werber Ihre Telefonnummer hat. Sofern man einmal bei den Firmen gelistet ist, wird man belästigt. Man sollte sich aber gegen unerwünschte Werbung wehren, denn sonst bekommt man nicht seine Ruhe.
Woher kommen die Daten?
Oftmals sammeln Firmen die Daten über Gewinnspiele im Internet, wie z.B. folgende Firmen:
Firma Adresse Geschäftsführer Internetangebot Bemerkung E2Ma Database Services BV Hofspoor 7, 3994 VZ Houten die Niederlande Richard Musch http://www.pcgewinnen.de Sammelt laut eigenen Angaben Daten für Neckermann, Bauer Verlag, Heinrich Heine GmbH: Karlsruhe Der Teilnehmer muss hier ankreuzen, dass man einwilligt, dass die "Sponsoren" anrufen dürfen. Leicht kann man hier durch falsch Dateneingabe Fremder Nutzer unversehens ungebetene Werbeanrufe empfangen. Explosionsartig häuften sich im Internet zur Zeit die Beschwerden der Verbraucher über Telekommunikationsdiensteanbieter. Diese setzen bei ihrer Kundenaquise zunehmend auf Call-Center, die wiederum mit ihrer Überrumpelungstaktik am Telefon ahnungslosen Verbrauchern Verträge unterschieben. Dabei werden Verbraucher unerbeten und überraschend angerufen (sogenanntes cold calling = Kaltaquise) und unter dem Vorwand, etwas gewonnen zu haben oder für die Zusendung von Informationsmaterialien über günstige Gesprächstarife um ihre persönlichen Daten gebeten. Anschließend werden sie mit einer Auftragsbestätigung und der Rechnung der Firma im Briefkasten überrascht. Uns sind auch viele Fälle zugetragen worden, in denen die Provider vor dem Vertragsoktroi nicht einmal ein Telefonat mit ihren Kunden in spe geführt haben. Diese ungenierten modernen Geschäftspraktiken sind auch unter dem Begriff Slamming (abgeleitet vom englischen to slam für Zuschlagen) bekannt.
Rechtsverstöße
Das Vorgehen der unseriösen Verbindungsnetzbetreiber verstößt zum einen wegen Irreführung und Belästigung des Angerufenen gegen §§ 3, 5 Abs. 1; 7 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Darüber hinaus wird gegen § 4 Nr. 10 UWG unter dem Gesichtspunkt des unlauteren Ausspannens und Abwerbens von Kunden verstoßen. Diese Vorgehensweise des Slamming stellt nicht nur eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs dar, sondern auch eine massive Behinderung des bisherigen und seriösen Anbieters. Die Politik reagiert bisher nur zögerlich und eher ablehnend, obwohl die Lösung dieses Verbraucherschutzproblems - sofern gewollt - kinderleicht und logisch zwingend ist: Das Phänomen Slamming wird erst dann eliminiert werden, sobald sich illegale Werbeanrufe wirtschaftlich nicht mehr lohnen.
Wie setzt man sich zur Wehr?
Um sich richtig zu wehren, muss man die Beweise sichern. Wichtig ist zunächst, höflich den Anrufer um seine Daten zu fragen. Hierzu haben Sie ein Recht, dies zu erfahren. Notieren Sie sich die Telefonnummer des Anrufers auf Ihrem Display oder erfragen Sie die Telefonnummer. Notieren Sie sich die Firma und Adressdaten und den Mitarbeiter, der Sie anruft. Die Telefonnummer darf nicht mehr unterdrückt werden. Fragen Sie, warum der Mitarbeiter Sie anruft. Notieren Sie sich, in welchem Auftrag er anruft. Wer ist der Auftraggeber bzw. die Hintergrundfirma? Anschließend sagen Sie bestimmt, dass Sie keine Anrufe mehr wünschen. Notieren Sie alle Daten und das Datum und die Uhrzeit.. Sofern Sie keine Einwilligung gegeben haben, können Sie die Gegenseite auch kostenpflichtig durch einen Anwalt abmahnen lassen. Bei einer eventuellen Einwilligung können Sie diese schriftlich per Telefax oder E-Mail widerrufen und sich verbeten, zukünftig angerufen zu werden. Verlangen Sie auch, dass Ihre Daten aus der Datenbank des Call-Centers gelöscht werden. Ihre Rechte Ungebetene Werbeanrufe (sogenannte cold calls) sind verboten und verpflichten die Firmen zum Unterlassen und zum Schadensersatz für eventuell angefallene Anwaltskosten und sonstigen Schaden. Ungebetene Werbeanrufe können Sie unterbinden, in dem Sie die Firmen kostenpflichtig durch einen Anwalt abmahnen lassen. Die Kosten hierfür muss in der Regel die Firmen tragen. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt die Versicherung zunächst die Kosten. Der Gesetzgeber hat - nach jahrelangem Zögern - reagiert. Vor gut einem Jahr, am 4. August 2009, ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft getreten (BGBl. 2009 I S. 2413). Verbotenes Telefonmarketing sollte eingedämmt werden, um Verbraucher vor unerbetenen Werbeanrufen und ungewollten Verträgen zu schützen. Hiern halten sich die wenigsten Firmen. Im Gegenteil. Die Firmen versuchen, mit allerlei Maßnahmen, das Werbeverbot zu umgehen. Oftmals verweisen diese Firmen auf eine angebliche Einwilligung. Abmahnungen durch Anwälte nehmen die Firmen ernster, als wenn Sie abmahnen. Gerne können Sie uns anrufen oder online Kontakt aufnehmen. Sie können uns per Online-Auftrag zur Abwehr dieser Anrufe beauftragen.
Gerne übernehmen wir für Sie diese Angelegenheit.Bitte füllen sie den Fragebogen aus und übersenden uns den Fragebogen zusammen mit dem Auftrag oder rufen Sie uns an.
Rechtsprechung
Gegen unlautere Telefonwerbung gibt es bereits Rechtsprechung.
Gericht Entscheidung Datum Aktenzeichen Bemerkung OLG Hamm Urteil 20.09.2006 Az. 4 U 78/06 Werbeanrufe trotz Einwilligung des Verbrauchers in AGB verboten OLG Hamm Urteil 17.02.2009 Az. 4 U 190/08 Werbeanrufe auch gegenüber Gewerbetreibenden unzulässig