IT- und Internetrecht

IT- und Internetrecht

Allgemein

 

Der Begriff Internetrecht beschreibt keinen einheitlichen Komplex von Gesetzen, sondern umfaßt eine Vielzahl von Materien verschiedener Rechtsgebiete.

  • Namens-/Markenrecht (für den Domainameschutz)
  • Urheberrecht (Schutz der Inhalte)
  • Vertragssrecht (Vertragsschluß per eMail/Online-Auktionen)
  • Datenschutzrecht
  • Telekommunikationsrecht
  • Strafrecht

Diese Rechtsgebiete haben bei den verschiedenen Themen des Internetrechts Bedeutung:

  • Domainamestreitigkeiten
  • eCommerce
    • Vertragsschluß über das Internet
    • Probleme grenzüberschreitender Verträge
  • Datenschutz
  • Haftungsfragen, bei
    • Ehrverletzungen
    • Boykottaufrufen
    • Urheberrechtsverletzungen
  • Strafverfolgung von Hackern/Crackern

IT-Recht hingegen ist eine Abkürzung für Informationstechnologierecht (früher auch: Computerrecht). Hierunter versteht man zusammenfassend das Recht der elektronischen Datenverarbeitung. Eine gesetzliche Definition gibt es in Deutschland nicht. Als Rechtsgebiet wird das IT-Recht heutzutage überwiegend als eigenständig angesehen.In der Sache ist dieses Rechtsgebiet als Querschnittsmaterie anzusehen, die Teilbereiche verschiedener Rechtsgebiete zusammenfasst, die speziell für die Informationstechnologien Bedeutung haben.

Unsere Tätigkeit

  • Abmahnungen
  • Vertagsrecht
  • Urheberrecht

 

Ansprechpartner Rechtsanwalt Michael Wenni

Kategorien

Private Personen, Unternehmen u. Firmen
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