Allgemein
Der Begriff Internetrecht beschreibt keinen einheitlichen Komplex von Gesetzen, sondern umfaßt eine Vielzahl von Materien verschiedener Rechtsgebiete.
Diese Rechtsgebiete haben bei den verschiedenen Themen des Internetrechts Bedeutung:
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IT-Recht hingegen ist eine Abkürzung für Informationstechnologierecht (früher auch: Computerrecht). Hierunter versteht man zusammenfassend das Recht der elektronischen Datenverarbeitung. Eine gesetzliche Definition gibt es in Deutschland nicht. Als Rechtsgebiet wird das IT-Recht heutzutage überwiegend als eigenständig angesehen.In der Sache ist dieses Rechtsgebiet als Querschnittsmaterie anzusehen, die Teilbereiche verschiedener Rechtsgebiete zusammenfasst, die speziell für die Informationstechnologien Bedeutung haben.
Unsere Tätigkeit
Ansprechpartner Rechtsanwalt Michael Wenni