Allgemein
Das Steuerstrafrecht ist ein Teilgebiet der Abgabenordnung. Vorsätzliche Steuerhinterziehung ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.In besonderes schwerdem Fall sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren vor.
Das Steuerstrafverfahren ist zweigeteilt und untergliedert sich in das Veranlagungsverfahren und das eigentliche Steuerstrafverfahren. Beide Verfahren sind untrennbar miteinander verbunden.
Wir abeiten daher eng mit den jeweiligen Steuerberatern der Mandanten im Einzelfall zusammen, um das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.
Häufige Beratungsbereiche
Häufige Beratungsbereiche im Steuerstafrecht sind:
- Liegt eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerverkürzung vor
- Begleitung bei Steuerfahndung (Was darf die Steuerfahndung?)
- Strafmaß bei der Steuerhinterziehung
- Verwertungsverbote von Beweismitteln
- Nebenstrafen z.B. Gewerbeuntersagung wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit
Sofern die Steuerfahndung bei Ihnen klingelt, sollten Sie Ruhe bewahren, sich unverzüglich mit einem Rechtsanwalt und Ihrem Steuerberater in Verbindung setzen und unsere Verhaltenstipps in Ruhe durchlesen.
Lesen Sie in Ruhe den Durchsuchungsbeschluss durch und verhindern Sie, dass "Zufallsfunde" entstehen. Bei formalen Verstößen bestehen Sie auf Einstellung der Durchsuchung. Machen Sie zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Viele Aussagen, die unbedarft gemacht werden, können Sie später reuen. Die Beamten sind natürlich Profis, die aussagepsychologisch geschult sind.Machen Sie erst nach gründlicher Kenntnis des Strafvorwurfes und nach Rücksprache mit Ihrem Steuerstrafverteidiger eine Aussage.
Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Michael Wenni