In den Urteilen vom 04.07.2017, Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bei Unternehmenskrediten Bearbeitungsentgelte aufgrund von Formularklauseln pauschal zu verlangen nicht rechtmäßig ist. Entsprechende Klauseln, mit denen die Banken laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte gefordert und einbehalten haben, sind nach der Auffassung des BGH unwirksam. Somit wurden Entscheidungen der Untergerichte vom BGH bestätigt. Damit kann der Unternehmer zu Unrecht geforderte Gebühren von der Bank zurückfordern. Jedoch gibt es auch hier die Problematik der Verjährung. Herr RA Michael Wenni, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft Ihnen gerne.