Sonntag, 15 Oktober 2017 09:03

Stiftung

Allgemein

Nachdem sich der Wohlfahrtsstaat aus vielen Bereichen der Vorsorge zurückzieht, wurde im Jahr 2002 das Stiftungsrecht durch den Gesetzgeber erneuert und das Errichten von Stiftungen durch private Personen erleichtert. Der Staat wollte damit private Initiative für die Förderung des Gemeinwohls fördern. Stiftungen können vielfälltige Aufgaben im gesellschaftlichen Bereich erfüllen. Zu nennen sind z.B. Stiftungen im Bereich der Bildung Stiftungen im Bereich der Politik Stiftungen im Bereich der Behindertenfürsorge Stiftungen im Bereich des Tierschutzes etc. Stiftungen im Bereich von Unternehmen  

Regelungen

In den §§ 80 ff. BGB ist die Stiftung geregelt. Im Steuerrecht wurden erhebliche Steuerbegünstigungen für das Errichten von Stiftungen geregelt. So kann der Stifter nach dem Einkommensteuergesetz Aufwendungen für eine Stiftung bis zu einem Betrag von 307.000 Euro von der Steuer absetzen.  

Problembereiche

Bei der Errichtung und Führung von Stiftungen gibt es viele Fragen und Problembereiche. Zu nennen sind steuerschädliche Gestaltungen,  Verbot auch der mittelbaren Begünstigung von Pflegeheimen (§ 14 HeimG), schädliche Anlage des Stiftungsvermögens, Haftung des Stiftungsvorstandes etc. Stiftungen sollten daher nur durch fachkundigen Rat errichtet und laufend betreut werden. 

Dienstag, 26 September 2017 18:56

Stiftungen

1. Allgemein

Nachdem sich der Wohlfahrtsstaat aus vielen Bereichen der Vorsorge zurückzieht, wurde im Jahr 2002 das Stiftungsrecht durch den Gesetzgeber erneuert und das Errichten von Stiftungen durch private Personen erleichtert. Der Staat wollte damit private Initiative für die Förderung des Gemeinwohls fördern.

2. Stiftungszwecke

Stiftungen können vielfälltige Aufgaben im gesellschaftlichen Bereich erfüllen. Zu nennen sind z.B. Stiftungen im Bereich der Bildung Stiftungen im Bereich der Politik Stiftungen im Bereich der Behindertenfürsorge Stiftungen im Bereich des Tierschutzes etc.

3. Stiftungen im Bereich von Unternehmen  

Viele erfolgreiche Unternehmer gründen Stiftungen, damit im Erfall die Erbschaftsteuerbelastung gesenkt wird bzw. das Firmenvermögen zum großen Teil erhalten bleibt. Neben dieser Intention möchten die Firmengründer jedoch auch ihr soziales Engagement über ihre Tod hinaus fortführen. Zu nennen sind folgende Unternehmensstiftungen:

4. Regelung der Stiftung

In den §§ 80 ff. BGB ist die Stiftung geregelt. Im Steuerrecht wurden erhebliche Steuerbegünstigungen für das Errichten von Stiftungen geregelt. So kann der Stifter nach dem Einkommensteuergesetz Aufwendungen für eine Stiftung bis zu einem Betrag von 307.000 Euro von der Steuer absetzen. Problembereiche Bei der Errichtung und Führung von Stiftungen gibt es viele Fragen und Problembereiche. Zu nennen sind steuerschädliche Gestaltungen,  Verbot auch der mittelbaren Begünstigung von Pflegeheimen (§ 14 HeimG), schädliche Anlage des Stiftungsvermögens, Haftung des Stiftungsvorstandes etc. Stiftungen sollten daher nur durch fachkundigen Rat errichtet und laufend betreut werden. 

Samstag, 23 September 2017 13:49

Informationen zum Erbrecht

Allgemein Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge nach dem Tod einer Person. Man kann entweder gar nichts tun, dann wird die Vermögensnachfolge kraft Gesetz geregelt oder man kann seine Vermögensverhältnis nach dem Tod etweder durch Testamten oder Erbvertrag regeln. Wir informieren Sie hier kurz über das Testament und das Pflichtteilsrecht. Testament Jeder kann - sofern er testierfähig ist - privat seinen "letzte Willen" hinsichtlich seiner Vermögensnachfolge regeln.Testierfähig ist jeder ab dem 16 Lebensjahr und bei Errichtung des Testamentes geistig gesund ist. Naturlich kann das Testament auch bei einem Notar durch Niederschrift des letzten Willens erfolgen. Jedoch sollte der Erblasser sich vorher gründlich über die Gestaltungsmöglichkeiten informieren und seinen "letzen Willen" exakt und zweifelsfrei formulieren. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie eigenhändig und schriftlich diesen Willen aufschreiben und zum Schluss auf der Seite Ort und Datum vermerken und eigenhändig unterschreiben. Nur handschriftliche und unterschriebene Testamente sind gültig. Jedoch sollte man sich vorher beraten lassen, bevor man selbst ein Testament aufsetzt. Die Praxis zeigt, dass ein schlechtes Testament mehr Schaden als Nutzen bringt. Die Erben oder Begünstigte streiten sich dann jahrelang, was der "letzte Wille" war. Wichtig ist auch, dass nach Errichtung des Testaments das Testament an einem sicheren Ort aufbewahrt wird, wo es auch wieder gefunden werden kann. Das Beste ist, das Testament zu hinterlegen. Denn was nützt das beste Testament, wenn es nie gefunden oder vernichtet wird. Es kann vorkommen, dass Erblasser verschiedene Testamente mit verschiednen Verfügungen errichten, die sich inhaltlich widersprechen.  Dies sollte vermieden werden, indem alle vorherigen Testamente widerrufen oder vernichtet werden. Der Erblasser sollte sich diesbezüglich beraten lassen, wenn er ein Testament ergänzen will oder weitere Verfügungen tätigen will. Nicht selten kommt es vor, dass Menschen versuchen, den Erblasser zu beeinflussen, um ein für Sie günstiges Testament zu erreichen oder gar den Erblasser mit Drohung oder falschen Behauptungen zur Niederschrift eines falschen Testaments bewegen. Derjenigen, dem die Anfechtung des Testament zu Gute kommt, kann - wenn er Anfechtungsgründe darlegen und beweisen kann - das Testament anfechten oder die Unwirksamkeit des Testament wegen geistiger Krankheit gerichtlich feststellen lassen. Gerne beraten wir Sie in diesen Fällen, wie sie gegen das Testament vorgehen können, damit Sie zu Ihrem Erbteil kommen.   Pflichtteil Jeder Pflichtteilsberechtigte   kann, wenn er im Testament nicht bedacht worden ist, seinen Pflichtteil vom Erben einfordern. Diesen Anspruch haben die erbberechtigen Abkömmlinge, die Eltern und die Ehegatten des Erblassers. Sie sollten im Falle der "Enterbung" zum Anwalt gehen und Ihre Ansprüche gegenüber dem Erben geltend machen. Wie hoch der Pflichtteil ist, ist oftmals streitig. Auch Bewertungsfragen z.B. bei Betriebsvermögen GmbH - Anteile spielen eine große Rolle. Aber auch Erblasser sollten bei Betriebsvermögen sich hinsichtlich von Gestaltungen von Vermögensnachfolge und Abfindungen von Pflichtteilsberechtigten rechtlich und steuerlich beraten lassen, denn schlecht geregelte  Unternehmennachfolgen können wegen hohen Pflichtteilsbelastungen den Fortbestand des Betriebes und damit des Lebenswerkes des Erblassers gefährden. Aber auch Arbeitsplätze sind sehr gefährdet.   Vermögensaufstellung Damit Sie Ihren Erben nach Ihrem Tod schnell wichtige Informationen zu Ihrem Vermögen hinterlassen können, stellen wir unseren Mandanten das  Merkblatt "Mein Vermögen" kostenlos zur  Verfügung. Sollten Sie feststellen, dass Sie mehr Vermögen haben als die steuerlichen Freibeträge, so stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung, wie Sie die Erbschaftssteuerlast Ihrer Kinder oder Verwandten reduzieren können. Stiftung Wenn Sie mit Ihrem Vermögen oder einem Teil  etwas Gutes tun wollen, das auch nach Ihrem Tod einen bleibenden Wert hat, dann beraten wir Sie gerne über die Errichtung einer Stiftung. Die Errichtungen von Stiftungen und die gemeinnützigen Stiftungen werden steuerlich gefordert und begünstigt. Gerne beraten wir Sie hierüber. Der Erbfall Im Erbfall gibt es viele Fragen zu klären: Was mache ich mit den Waffen des Erblassers? Was ist mit den Versicherungen? Muss ich als Erbe für die Schulden des Erblassers haften? Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen eines Beratungsgesprächs.

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