Forderungseinzug
Allgemein
Es gibt verschiedene Arten Forderungen einzutreiben. Oft wird durch Unwissenheit schon in der Vergangenheit der Grundstein gelegt, der es den Forderungsinhabern leicht macht, Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.
Bei der Aufnahme von Krediten oder Darlehen wird von den Banken oft schon im Vertrag dafür gesorgt, dass bei Zahlungsunfähigkeit die Forderung trotzdem eingezogen werden kann. Wer liest schon das Kleingedruckte. Wir erleben es oft, dass unsere Mandanten nicht wissen, was sie bei Abschluss des Kredits unterschrieben haben. Lohnabtretung, so was habe ich nicht. Wenn wir auffordern, nochmals nachzusehen, ob dieses Wort "Lohnabtretung" nicht doch irgendwo im Vertrag vorkommt, ist plötzlich das böse Erwachen da.
Unsere Tätigkeit
Unsere Tätigkeiten im Bereich des Forderungseinzuges sind:
- außergerichtliches Mahnverfahren
- Titulierung Ihrer Forderung im Wege des
gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. Klageverfahrens - Beitreibung der titulierten Forderung im
Zwangsvollstreckungsverfahren - Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung
- Vollstreckung im Inland (Deutschland)
- Abwehr der von unberechtigten Forderungen
Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Michael Wenni