Allgemein

Gegenstände des Bankrechts und des Kapitalanlagerechtes sind die Regelungen des Geld und Währungverkehrs in einer Marktwirtschaft. Es handelt sich um ein Spezialgebiet, das dem öffentlichen und dem privaten Wirtschaftsrecht zuzuordnen ist.

 Das öffentliche Bankrecht regelt die Beziehung des Staates zu den Banken- und Finanzdienstleistungsunternehmen. Es  umfasst die staatliche Aufsicht über das Kredit- und das Finanzdienstleistungswesen. Rechtsgrundlagen sind u.a. das Kreditwesengesetz (KWG), das Bundesbankgesetz (BbankG), das Hypothekenbankgesetz (HypBankG), das Bausparkassengesetz (BausparkG), das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und das Ausgleichsbankgesetz. Als Regulierungsbereiche sind u.a. die Zulassung, die Bankenaufsicht, das Recht der Kapitalaufbringung und Liquiditätserhaltung bei Gesellschaften zu nennen.

Das private Bankrecht und Kapitalanlagerechtes bzw. Kapitalmarktrechtes umfasst die Rechtsbeziehung der Bank- und Finanzdienstleister zu privaten Kunden. Es umfasst zum einen das gesamte Vertragsrecht zwischen der Bank und ihren privaten Kunden. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen finden sich im bürgerlichen Gesetzbuch.

Zum anderen werden die Rechtsbeziehungen zwischen Finanzdienstleistern und Kapitalanlagegesellschaften z.B. Investmentsfonds zu den  privaten Kunden geregelt. Weiter Finanzdienstleistungen sind  u.a. die Anlage- und Abschlussvermittlung, die Finanzportfolioverwaltung, der Eigenhandel, die Drittstaateneinlagenvermittlung, das Finanztransfergeschäft und das Sortengeschäft.

Banken und Finanzdienstleister können weitere Geschäfte übernehmen, z.B  den Beteiligungserwerb, Factoring, Leasing, Ausgabe und Verwaltung von Kreditkarten oder Reiseschecks, Eigenhandel in Finanzinstrumenten, Anlageberatung und Geldmaklergeschäfte.

Immer mehr Vermögen legen private und insitutionelle Anleger bei Banken und Finanzdienstleister an. Bei diesen Anlageverträgen kommt es oftmals zu einem Kapitalverlust, der zu einer Vermögenseinbuße bei den Anlegern führt. In den letzten Jahren sind vermehrt durch die Finanzkrisen große Verluste bei den Anlegern entstanden, die zum Teil auch auf schlechte Finanzprodukte und schlechte Beratung zurückzuführen sind.

Unsere Tätigkeit im Bankrecht

  • Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bankvertragsrecht, Konto und dessen Sonderformen, Zahlungsverkehr einschließlich des Rechts der Kreditkarten, Debitkarten sowie Electronic- und Internet-Banking.
  • Kreditvertragsrecht: Darlehen, Verbraucherkredit, Baufinanzierung, Kreditsicherung, Kündigungs- und Widerrufsrechte
  • Leasing, Factoring
  • Auslandsgeschäft der Banken
  • Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft
  • Bezüge zum Bankrecht
  • Wertpapierhandel
  • Börsenrecht: Rechte und Pflichten der Aktionäre, des Vorstands . und des Aufsichtsrates, Vorbereitung und Begleitung von Aktionärsversammlungen

Unsere Tätigkeit im Kapitalmarktrecht

  • Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial- und Emissionsgeschäft, Swapgeschäft
  • Termingeschäft
  • Prospektrecht und Prospekthaftung
  • Rechtsfragen des Grauen Kapitalmarktes
  • Anlageberatung- und vermittlung
  • Vermögensverwaltung und -verwahrung
  • Private und betriebliche Altersvorsorge
  • Steuerliche Bezüge zum Kapitalmarktrecht

Ansprechpartner Rechtsanwalt Michael Wenni

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Ansprechpartner

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Kontakt:

Rechtsanwalt Herr Michael Wenni

Fachanwalt für Steuerrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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