Allgemein
Die neue Insolvenzordnung löste die alte Konkursordnung ab. Das Insolvenzrecht dient dazu, dass die Gläubiger von zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldnern gleichmäßig befriedigt werden. Neu geregelt wurde die Insolvenz von natürlichen Personen, die auch bekannt ist als Verbraucherinsolvenzverfahren. Ferner soll die neue Insolvenzordnung die Sanierung von Unternehmen ermöglichen.
Häufige Tätigkeitsbereiche
Haufige Tätigkeitsbereiche auf diesem Gebiet sind:
Wir sind ebenfalls gemäß der Insolvenzordnung eine staatlich anerkannte Stelle, die Ihnen bei der außergerichtlichen Schuldenregulierung helfen kann.
Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Michael Wenni