Allgemein
Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen der Gesellschaft, den Gesellschaftern
und Dritten. Sowohl Personengesellschaften (oHG, Kommanditgesellschaft etc.) als auch
Kapitalgesellschaften (GmbH, Akteingesellschaft etc.) werfen vielfältige rechtliche Probleme auf, die
rechtzeitige gesellschaftsrechtliche Beratung notwendig machen.
Häufige Tätigkeitsbereiche
Häufige Beratungsbereiche sind insbesondere folgende Punkte:
Die Wahl der Rechtsform ist auch unter steuerlichen Erwägung sorgfältig zu prüfen. Steuerliche
Fragen können jedoch nicht allein ausschlaggebend sein. Wir beraten Sie gerne bei der Gründung,
laufendem Betrieb und Beendigung der Gesellschaft durch Liquidation oder Insolvenz. Wir sind gerne
als externe Rechtsabteilung für Sie tätig.
Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Michael Wenni