Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht

Allgemein

Allgemeines Zivilrecht stellt die Grundlage der übrigen zivilrechtlichen Regelungen dar und definiert, welche Arten von Personen und Personengemeinschaften zueinander zivilrechtliche Beziehungen begründen können. Natürliche Personen werden von juristischen Personen abgegrenzt und die Rechtsnatur von Tieren und Sachen wird festgestellt.

Das allgemeine Zivilrecht befasst sich mit den Willenserklärungen als Ausgangspunkt für jede vertragliche Beziehung zwischen Privatpersonen, privatrechtlich tätigen Gesellschaften oder ihren Stellvertretern. Die grundsätzliche Rechtsfähigkeit des Erklärenden und der Zugang der Erklärung bei ihrem Empfänger und eventuelle Offenlegung von Stellvertretung sind die Voraussetzungen dafür, dass überhaupt eine rechtliche Beziehung zwischen den Parteien begründet wird.

Die Berechnung von Fristen und Terminen und der Lauf, die Fristen und mögliche Unterbrechungsgründe der Verjährung gehören ebenfalls zum Regelungsbereich des allgemeinen Zivilrechts.

 Grundlagen jeder zivilrechtlichen Anspruchsprüfung

Erfolgreiche Rechtsanwälte kennen die Wichtigkeit des allgemeinen Zivilrechts für jede zivilrechtliche Fallprüfung. Der erste Blick des Anwalts gilt dem Lauf der Verjährungsfristen. Schon bei Ihrem ersten Anmeldegespräch in der Kanzlei werden Sie nach eventuell zu beachtenden Fristen gefragt. Ist die Verjährungsfrist einmal abgelaufen, kann der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden. Steht der Ablauf der Verjährung kurz bevor, ist Eile geboten. Der erfahrene, auf dem Gebiet des Zivilrechts tätige Rechtsanwalt prüft dann die vertragliche Grundlagen, aufgrund derer sich die Durchsetzungschancen für Ihre Forderung oder den gegen Sie geltend gemachten Anspruch erkennen lassen. Erst nach Abschluss einer sorgfältigen, allgemeinen zivilrechtlichen Prüfung wendet sich der erfahrene Anwalt den speziellen Fragen des Falles zu. Häufig liegt der Schlüssel zum Erfolg allerdings darin, den zivilrechtlichen Grundlagen die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen. Mit der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche aus dem täglichen Leben oder der Abwehr solcher Ansprüche sollte deshalb unbedingt ein im Zivilrecht erfahrender Rechtsanwalt beauftragt werden.

Unsere Tätigkeit

  • Ansprüche aus Verträgen
  • Vertragsgestaltung
  • Beratung bei Verträgen (Kaufverträge, Leihverträge…)
  • Vertragsaufhebung

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Michael Wenni

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