Allgemein
Es ist für jeden Unternehmer wichtig, sich Gedanken über eine Nachfolge zu machen. Auch junge Unternehmer können von Krankheit oder Unfällen betroffen sein. So ist ein Notfallplan für jeden Unternehmer unerlässlich. Für die Vorbereitung einer (geplanten) Unternehmensnachfolge muss ein Übergeber zunächst seine unternehmerischen Ziele während des Inhaberwechsels und seine persönlichen Ziele für die Zeit nach der Übergabe festlegen. Dazu gehören u. a. Ziele zum Nachfolger, zur Altersvorsorge und zu zukünftigen Freizeitbeschäftigungen. Anschließend ist eine kritische Bestandsaufnahme dieser drei relevanten Bereiche vorzunehmen.
Ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin muss während der Vorbereitung prüfen, ob er oder sie den Anforderungen dieses Unternehmens fachlich und kaufmännisch gewachsen ist, Wissenslücken sollten durch Fortbildungsmaßnahmen geschlossen werden. Auch Nachfolgende müssen klare Zukunftsvorstellungen für das Unternehmen formulieren. Wenn mehrere Nachfolger zusammen übernehmen, ist es wichtig, dass sie einen Konsens für ihre Vorstellungen und die zukünftige Zusammenarbeit finden.
Schließlich muss das Unternehmen auf seine Übergabefähigkeit hin überprüft werden. Fragen beziehen sich hier vor allem auf den erhöhten Liquiditätsbedarf während der Übergabe, auf die Kooperation und Kompetenz der Mitarbeiter und die Dokumentation der wichtigsten Informationen und Abläufe für den Nachfolger.
Am Ende der Bestandsaufnahme müssen die Interessen und Vorstellungen aller Beteiligten miteinander in Einklang gebracht werden. Dabei sollten auch potenzielle Konflikte und Probleme angesprochen werden.
Unsere Tätigkeit
Speziell in der Unternehmensnachfolge ist eine rechtsgebietübergreifende Beratung von aller größter Bedeutung. Hierbei decken wir für Sie alle von den Nachfolge betroffenen Rechtsgebiete ab. Unser Bestreben ist hierbei Sie von den ersten Überlegung bis zur vertragliche Ausgestaltung und der steuerlichen Planung zu begleiten. Kein Teilaspekt wird dabei außer Acht gelassen.
z.B.
Ansprechpartner
Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Michael Wenni