Allgemein
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Tätigkeitsschwerpunkte
Im Familienrecht sind unsere Tätigkeitsschwerpunkte z.B. auf folgenden Gebieten:
Ansprechpartner
Ansprechpartner ist Frau Rechtsanwältin Fischer