Inkasso der Forderungen

Sofern die Verbraucher, die oftmals berichten, nie auf diesen Internetseiten gewesen zu sein, die Mahnungen dieser Firmen nicht bezahlen, da Sie sich getäuscht fühlen, schalten diese Firmen ein Inkassounternehmen und Rechtsanwälte ein, um die Verbraucher unter Druck zu setzen, damit diese die meist zweistelligen Beträge bezahlen. Eine seit vielen Jahren bekannte Inkassofirma namens UGV Inkasso GmbH, vor der Verbraucherschützer seit Jahren wegen Beitreibung zweifelhafter Forderungen warnen,  tritt z.B. für die Firma Demekon Entertainment AG mit Sitz in München auf.  Der Geschäftsfüher der UGV Inkasso GmbH, Herr Werner Jentzer, ist an der Demekon AG über eine Firma Namens Blitz DO8-sieben-vier-sieben GmbH, Sitz in Düsseldorf, HRB 60002, deren Gesellschafter er zu 100 % ist, die wiederum in einer Holding Anteile hält, beteiligt. Die Beteiligung des Herrn Jentzer wurde von der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) unter dem Aktenzeichen KEK 544 festgestellt und kann im Internet nachgelesen werden. Herr Werner Jentzer ist gleichzeit Gesellschafter und Geschäftsführer der UGV Inkasso GmbH in Harthausen. Die Gesllschaft ist eingetragen im Handelsregister Ludwigshafen unter HRB 52654. Der zum Inkasso von dem Landgericht Mainz zugelassen.   Rechte des Verbrauchers Der Verbraucher hat folgende Rechte Widerrufsrecht Anfechtungsrecht wegen Täuschung oder Irrtum Eltern können das Geschäft der minderjährigen Kinder nicht genehmigen Löschung der Daten nach Datenschutzgesetz Gerichtliche Klärung des Bestehens oder Nichtbestehens der berühmten Forderung. Sollten Sie in eine Abofalle geraten sein, suchen Sie einen Anwalt auf und fechten Sie vorsorglich das"Rechtsgeschäft" an.

Berichterstattung in den Medien

Über folgende Firmen wurde in den Medien berichtet: WDR - Markt über die Inkassofirmen Collector und DIS Adobe Flash Player nicht installiert oder älter als 9.0.115! SAT1 - Akte 08 Online Content ltd. Adobe Flash Player nicht installiert oder älter als 9.0.115!  

Urteile gegen die Anbieter

Im Nachfolgenden werden die Urteile veröffentlicht, die gegen die Anbieter erstritten wurden. Urteil gegen FkH GbR wegen einer "Aufgekauften" Forderung der Fa. Provea