Allgemein
Das Steuerrecht ist Teil des öffentlichen Rechtes und regelt, welche Abgaben und Steuern der Staat von seinen Bürgern verlangen kann und welches Verfahren er hierbei anwendet.
Das Steuerrecht regelt aber auch, welche Steuervergünstigungen die Bürger oder das Unternehmen vom Staat bekommen. Für die Bürger war - bis zu deren Abschaffung - die wichtigste staatliche Vergünstigung die Eigenheimzulage. Aber auch die Werbungskosten oder der Sonderausgabenabzug sind solche Beispiele für Steuervergünstigungen, die der Staat seinen Bürgern gewährt.
Für mittelständische Unterenehmen spielen z.B. die Ansparabschreibungen oder Steuervergünstigungen bei Investitionen eine zentrale Rolle. Nicht zu vergessen sind die unterschiedlichen Gewerbesteuerhebesätze der Gemeinden als Entscheidung für einen Standort.
Große internationale Konzerne profitieren in erheblichen Maße von einer konkurrierenden Steuergesetzgebung der einzelnen Länder. Beispiele hierfür sind die sogenannten Steuerparadiese.
Unsere Tätigkeit
Wir beraten im Steuerrecht häufig in folgenden Bereichen:
- steuerrechtliche Beratung während der Betriebsprüfung
- Beratung der Steuerschuldner bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Finanzverwaltung
- Vertretung im Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide
- Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren
- Einholung verbindlicher Auskünfte vom Finanzamt über steuerrechtliche Auswirkungen bestimmterSachverhalte
Bei Beratungen versuchen wir immer, mit dem jeweiligen Steuerberater des Mandanten zu kooperieren.
Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Michael Wenni