Allgemein

Die neue Insolvenzordnung löste die alte Konkursordnung ab. Das Insolvenzrecht dient dazu, dass die Gläubiger von zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldnern gleichmäßig befriedigt werden. Neu geregelt wurde die Insolvenz von natürlichen Personen, die auch bekannt ist als Verbraucherinsolvenzverfahren. Ferner soll die neue Insolvenzordnung die Sanierung von Unternehmen ermöglichen.

 

Häufige Tätigkeitsbereiche

Haufige Tätigkeitsbereiche auf diesem Gebiet sind:

  • Beratung von  Unternehmen und Firmen in der Krise zur Vermeidung einer Insolvenz
  • Vertretung von Firmen bei Stellung von Insolvenzanträgen
  • Vertretugn von Gläubigern im Insolvenzverfahren
  • Vertretung von Gläubigern bei Anfechtungsprozessen durch den Insolvenzverwalter
  • Vertretung von überschuldeten Verbrauchern bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
  • Vertretung von überschuldeten Verbrauchern im gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Sanierungsberatung von Unternehmen in der Krise

Wir sind ebenfalls gemäß der Insolvenzordnung eine staatlich anerkannte Stelle, die Ihnen bei der außergerichtlichen Schuldenregulierung helfen kann.

 

Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Michael Wenni

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Ansprechpartner

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Kontakt:

Rechtsanwalt Herr Michael Wenni

Fachanwalt für Steuerrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Tel:  0621 - 59 14 69 71

Fax: 0621- 59 14 69 72

E-Mail: kanzlei@wk-anwälte.de

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