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BGH: Eltern haften nicht für Filesharing der Kinder |
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Donnerstag, den 13. Dezember 2012 um 14:02 Uhr |
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Eltern haften für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht, wenn sie vorher das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind dieses Verbot nicht beachten wird . Der BGH hat mit Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 (Morpheus) damit eine Klage, die sich gegen die Eltern als Anschlussinhaber, abgeweisen. Damit liegt jetzt eine Entsscheidung des BGH vor, die weitreichende Bedeutung haben dürfte. Bisher hatten die Gerichte die Problematik der Störerhaftung im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen Minderjähriger jedenfalls sehr unterschiedlich beurteilt. Die Gerichte setzten die Anforderungen an die Eltern bisher sehr hoch, die die Eltern von einer Haftung entlastete. Der BGH hat dies in dieser Entscheidung relativiert. Jedoch ist diese Entscheidung kein Freifahrtschein. Eltern müssen ihrer Aufsichtspflicht nachkommen und entsprechend ihre Kinder belehren. Jedoch sollten die Eltern , um auf der sicheren Seite zu sein, neben der Belehrung auch eine entsprechende Sicherung (Firewall, Sperrung von Filesharingsoftware etc, ) vornehmen. |
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Verjährung von Erbansprüchen Ende 2012 |
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Donnerstag, den 23. August 2012 um 17:09 Uhr |
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Zum 31. Dezember 2012 könnte ein großer Teil erbrechtlicher Altansprüche aus Erbfällen der Jahre 2009 und früher verjähren, insb. Vermächtnisansprüche.
Hintergrund ist die zum 01. Januar 2010 in Kraft getretene Reform des Erb- und Verjährungsrechts:
Die frühere dreißigjährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche ist weitestgehend in die allgemeinen Verjährungsfristen (insb. die dreijährige Verjährungsfrist) übergeleitet worden. Alle Betroffenen, die Erbansprüche (Erbrecht, Pflichtteil, Vermächtnisse etc.) haben, sollten daher nun rechtzeitig ihre Ansprüche geltend machen und vor dem 31.12.2012 gerichtlich geltend machen. Es ist daher dringend geraten, einen Anwalt aufzusuchen, der einem hilft, die Ansprüche durchzusetzen. |
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Libor u. Euribor Kartellverdacht |
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Mittwoch, den 15. August 2012 um 09:23 Uhr |
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Laut Pressemitteilungen hat vor einem Jahr die EU Untersuchungen zu angeblichen Manipulationen des Euro-Interbankenzinses Euribor durch europäische Banken eingeleitet. In Reaktion auf die Strafe gegen die britische Bank Barclays aufgrund von Manipulationen des hauptsächlich auf den Dollar konzentrierten Libor-Zinses (London Interbank Offered Rate) untersucht auch die EU mögliche Marktmanipulation durch europäische Banken.
Im Volumen hat der Euribor eine ähnlich hohe Bedeutung wie dem Libor. Das Volumen an Finanzprodukten, für die der Libor Referenzzins ist, beläuft sich auf geschätzte 350 Billionen Dollar. Das sind knapp 280 Billionen Euro und dürfte im Groben wohl auch dem Volumen der auf dem Euribor basierenden Finanzprodukte entsprechen.
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BGH: Haftung für Kartenmissbrauch |
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Montag, den 18. Juni 2012 um 17:31 Uhr |
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Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 – XI ZR 210/03, BGHZ 160, 308, 314 f.; Senatsbeschluss vom 6. Juli 2010 – XI ZR 224/09, WM 2011, 924 Rn. 10) kann in Fällen, in denen an Geldausgabeautomaten unter Verwendung der zutreffenden Geheimzahl Geld abgehoben wurde, der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen, dass entweder der Karteninhaber die Abhebungen selbst vorgenommen hat oder – was hier nach der Feststellung des Berufungsgerichts allein in Betracht kam – dass ein Dritter nach der Entwendung der Karte von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der Karte Kenntnis erlangen konnte. Dieser Beweis des ersten Anscheins kann jedoch erschüttert werden. Dieser Beweis des ersten Anscheins setzt aber voraus, dass bei der missbräuchlichen Abhebung die Originalkarte eingesetzt worden ist, da bei Abhebung mithilfe einer ohne Kenntnis des Inhabers gefertigten Kartenkopie (z.B. durch Skimming) kein typischer Geschehensablauf dafür spricht, Originalkarte und Geheimzahl seien gemeinsam aufbewahrt worden. Den Einsatz der Originalkarte hat dabei die Schadensersatz begehrende Bank zu beweisen. Dies hat der BGH mit Urteil vom 29.11.2011 - Az. XI ZR 370/10 entschieden. |
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